Voranfragen und Förderanträge können in schriftlicher Form bei der Stiftung eingereicht werden. Ein Antrag soll ein möglichst detailliertes Bild von den Zielen des Vorhabens und dessen geplanter Durchführung vermitteln sowie einen präzisen Zeit- und Kostenplan enthalten. Ein Antrag sollte nachfolgende Punkte beinhalten.

 
Angaben zur Gesuchstellerin/zum Gesuchsteller
Name, Adresse. Telefon, Mobile, Fax, E-Mail
 
Gegenstand des Projekts
Arbeitstitel, Projektziele und -nutzen, Projektinhalte, Zielgruppe(n)
 
Besondere Förderungswürdigkeit
Angaben zur Modellhaftigkeit, Nachhaltigkeit, Breitenwirkung
 
Projektorganisation
Wer ist wofür verantwortlich? Steht hinter dem Projekt ein Verein oder eine Stiftung (Zweck, Vorstand, Stiftungsrat)?
 
Ablaufplan
Zeitrahmen (Beginn/Abschluss des Projekts), Ablauf, Vorgehen, Meilensteine
 
Kosten und Finanzierung
Mit welchen Kosten rechnen Sie? Wie sieht Ihr Finanzierungsplan aus? Bitte Budget sowie Bilanz und Jahresrechnung der Institution beilegen. Ist von Dritten eine Teilfinanzierung des Projekts in Aussicht gestellt worden? Sind andere Organisationen angefragt?
 
Leistungsvereinbarung
Bei Förderbeiträgen ab 5'000 CHF schliessen wir mit den Beitragsempfangenden eine Leistungsvereinbarung ab, welche die künftige Zusammenarbeit, die Zweckbestimmung der Gelder sowie die Form der Berichterstattung regelt.
Grundsätzlich gilt, dass die Stiftung in der Öffentlichkeitsarbeit auch bei kleineren Förderbeiträgen als Projektförderin genannt werden muss (Stiftungslogo).
 
Ablehnung eines Gesuchs
Die Ablehnung eines Gesuchs kann ohne Begründung erfolgen. Rechtsansprüche auf Förderungen bestehen nicht.